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Kurabgabe in Fuhlendorf: was Gastgeber 2026 erheben.

Fuhlendorf erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 15. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 42,00 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 42,00 €

Die Kurabgabe gilt nur in den Ortsteilen Michaelsdorf, Fuhlendorf und Gutglück.

Alle Sätze

Kurabgabe je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 6 Jahren 2,00 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 €

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Fuhlendorf (Neufassung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.03.2025, gilt ab 1. Januar 2022, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

Orte in der Nähe

Im Kreis Vorpommern-Rügen: Ahrenshoop, Altenkirchen (Rügen), Barth, Binz, Born a. Darß, Breege, Dierhagen, Dranske, Glowe, Göhren, Hiddensee, Lancken-Granitz.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

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Fragen zur Kurtaxe in Fuhlendorf

Wie hoch ist die Kurtaxe in Fuhlendorf?

2,00 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Fuhlendorf Kurtaxe?

Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts und ab 6 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Fuhlendorf von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 und ihre erforderliche Begleitperson (Kennzeichen B im Ausweis) und Wer in Fuhlendorf arbeitet, in Ausbildung ist oder einen Kleingarten ohne Wohnnutzung bewirtschaftet, gilt nicht als ortsfremd.

Was muss ich als Gastgeber in Fuhlendorf tun?

Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt am Anreisetag ein und gibt den Gästen eine Kurkarte. Die Meldung geht bis zum 5. des Folgemonats an die Gemeinde, abgeführt wird auf Aufforderung unbar. Du meldest die beherbergten Gäste bei der Gemeinde Fuhlendorf.

Was gilt in Fuhlendorf sonst noch?

Die Kurabgabe wird gemeinsam mit der Gemeinde Pruchten erhoben. Die Jahreskurabgabe beträgt 60,00 € pro Person und Kalenderjahr. In der Kurabgabe ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Befreiungen darfst du als Vermieter nicht ohne Zustimmung der Gemeinde gewähren. Du haftest als Vermieter für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung.

Muss ich meine Ferienwohnung in Fuhlendorf registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Fuhlendorf steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 2,00 €: „Die Kurabgabe beträgt pro kurabgabepflichtiger Person und Aufenthaltstag 2,00 EUR.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Fuhlendorf (Neufassung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.03.2025) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „ab dem 01.01.2026 Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Fuhlendorf (Neufassung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.03.2025) Gebiet: „Die Kurabgabe wird im Gebiet der Gemeinde Fuhlendorf in den Ortsteilen Michaelsdorf, Fuhlendorf und Gutglück (Erholungsgebiet) erhoben.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Fuhlendorf (Neufassung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.03.2025) Je Nacht: „Der An- und Abreistag werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Fuhlendorf (Neufassung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.03.2025)