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Kurabgabe in Lübeck-Travemünde: was Gastgeber 2026 erheben.

Lübeck-Travemünde erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 49,00 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Sommerkurzeit 7 49,00 €

Alle Sätze

Kurabgabe je Person und Nacht. Sommerkurzeit: 15. Mai bis 14. September; Frühjahrs-, Herbst- und Winterkurzeit: 15. September bis 14. Mai.
Wer Sommerkurzeit Frühjahrs-, Herbst- und Winterkurzeit
Erwachsene 3,50 € 2,00 €
Kinder unter 18 Jahren 0,00 € 0,00 €

Quelle: Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde vom 30.11.2020, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.05.2026, Lesefassung der Hansestadt, gilt ab 15. Mai 2026, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Ostsee Alle Orte

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An der Ostsee: Ahrenshoop, Binz, Boltenhagen, Dierhagen, Eckernförde, Fehmarn, Göhren, Graal-Müritz, Grömitz, Großenbrode, Heiligenhafen, Heringsdorf.

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Fragen zur Kurtaxe in Lübeck-Travemünde

Wie hoch ist die Kurtaxe in Lübeck-Travemünde?

Sommerkurzeit (15. Mai bis 14. September): 3,50 € je Erwachsenem und Nacht; Frühjahrs-, Herbst- und Winterkurzeit (15. September bis 14. Mai): 2,00 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Lübeck-Travemünde Kurtaxe?

Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.

Wer ist in Lübeck-Travemünde von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100, Die Begleitperson eines Menschen mit Schwerbehinderung, wenn eine ständige Begleitung notwendig und im Ausweis eingetragen ist, Studierende der Hoch- und Fachschulen in Lübeck mit gültigem Studierendenausweis, Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Hansestadt Lübeck, Inhaber einer ostseecard aus einem anderen Ort, solange die Karte gilt, Wer beruflich oder zur Ausbildung hier ist und die Kureinrichtungen nicht nutzt und Bettlägerig Kranke und Verletzte mit ärztlicher Bescheinigung.

Was muss ich als Gastgeber in Lübeck-Travemünde tun?

Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe ein, gibt eine ostseecard aus und führt die Abgabe an den Kurbetrieb Travemünde ab; dafür haftest du. Abgeführt wird innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung. Gemeldet wird digital innerhalb von 3 Tagen im onlinemeldeschein ostseecard des Kurbetriebs Travemünde; ein Papiermeldeschein ist nur nach genehmigtem Härtefallantrag erlaubt.

Was gilt in Lübeck-Travemünde sonst noch?

Die Kurabgabe gilt nur im Stadtteil Travemünde (Ivendorf, Alt-Travemünde/Rönnau, Priwall, Teutendorf, Brodten), nicht in der übrigen Hansestadt Lübeck. Diese Sätze gelten seit dem 15.05.2026. Auf Antrag und nach Bewilligung durch den Kurbetrieb gilt statt der Tagessätze eine Jahreskurabgabe von 98,00 € für pauschal 28 Tage der Sommerkurzeit. Befreiungen und Ermäßigungen darfst du nur im System des Kurbetriebs über die dort wählbaren Kategorien vergeben; alles andere spricht der Kurbetrieb Travemünde auf Antrag aus. Weigert sich ein Gast zu zahlen, entgehst du der Haftung nur, wenn du den Kurbetrieb Travemünde unverzüglich mit Namen, Anschrift und Aufenthaltsdauer informierst. Du musst ein Gästeverzeichnis führen und dem Kurbetrieb jederzeit auf Anforderung vorlegen.

Muss ich meine Ferienwohnung in Lübeck-Travemünde registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Lübeck-Travemünde steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Sommerkurzeit, 3,50 €: „pro Person € 2,00 € 3,50“ (Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde vom 30.11.2020, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.05.2026, Lesefassung der Hansestadt) Kinder unter 18 Jahren, Sommerkurzeit, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Nachweis des Lebensalters.“ (Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde vom 30.11.2020, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.05.2026, Lesefassung der Hansestadt) Erwachsene, Frühjahrs-, Herbst- und Winterkurzeit, 2,00 €: „pro Person € 2,00 € 3,50“ (Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde vom 30.11.2020, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.05.2026, Lesefassung der Hansestadt) Kinder unter 18 Jahren, Frühjahrs-, Herbst- und Winterkurzeit, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Nachweis des Lebensalters.“ (Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde vom 30.11.2020, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.05.2026, Lesefassung der Hansestadt) Je Nacht: „An- und Abreisetag gelten als ein Tag, wobei der Anreisetag nicht berechnet wird.“ (Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde vom 30.11.2020, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.05.2026, Lesefassung der Hansestadt)