Kurabgabe in Plau am See: was Gastgeber 2026 erheben.
Plau am See erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 21,00 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Saison | 7 | 21,00 € |
Alle Sätze
| Wer | 1. April bis 31. Oktober |
|---|---|
| Ab 16 Jahren | 1,50 € |
| Kinder unter 16 Jahren | 0,00 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Plau am See (Kurabgabesatzung) vom 10.01.2019 in der Fassung der Änderung, Lesefassung der Stadt, gilt ab 1. Januar 2019 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Plau am See als Vermieter selbst eine Fremdenverkehrsabgabe: Fremdenbetten, private Vermietung, 16,32 € je Bett im Jahr. Die Satzung gilt im Stadtgebiet ohne die Ortsteile Karow und Leisten.
Für deine Vermietung zahlst du 65,28 € Fremdenverkehrsabgabe im Jahr.
16,32 € je Bett im Jahr.
Die Satzung gilt im Stadtgebiet ohne die Ortsteile Karow und Leisten.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Fremdenbetten, private Vermietung | 16,32 € je Bett |
| Fremdenbetten, Feriendörfer und Appartements | 20,40 € je Bett |
| Fremdenbetten, gewerbliche Vermietung Hotel mit Restaurant | 40,80 € je Bett |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
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Fragen zur Kurtaxe in Plau am See
Wie hoch ist die Kurtaxe in Plau am See?
1,50 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Plau am See Kurtaxe?
Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Plau am See von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Ortsfremde, die sich nicht länger als einen Tag im Ort aufhalten (Passanten), zahlen nichts., Wer ohne Vergütung in einer häuslichen Gemeinschaft aufgenommen wird, zahlt nichts, wenn der Quartiergeber im Ort seinen Hauptwohnsitz hat., Wer sich im Ort ausschließlich zur Berufsausübung oder zur Verrichtung des Dienstes aufhält, zahlt nichts. und Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und Begleitpersonen von Schwerbehinderten zahlen nichts, wenn der Ausweis das ausweist..
Was muss ich als Gastgeber in Plau am See tun?
Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe von ihnen ein und führt sie an die Stadt ab. Abgerechnet wird bis zum 5. eines jeden Monats für den Vormonat; auf Antrag kann ein anderer Abrechnungstermin vereinbart werden. Gäste meldest du am Ankunftstag mit den Meldescheinen der Stadt an, die du dort abholst.
Was gilt in Plau am See sonst noch?
Die Kurabgabe wird nur für Aufenthalte vom 1. April bis zum 31. Oktober erhoben. Die Satzung gilt für die Stadt ohne die Ortsteile Karow und Leisten. Statt der Nächte kann eine Jahreskurabgabe von 36,00 € je Person gezahlt werden. Wer am elektronischen Abrechnungsverfahren der Stadt teilnimmt, bekommt 5 % der abgerechneten Kurabgabe erstattet. Du musst die Unterkunft vier Wochen vor der ersten Vermietung bei der Stadtverwaltung anzeigen, mit Art, Zimmer- und Bettenzahl. Du musst die aktuelle Satzung bei dir sichtbar auslegen. Du haftest für die einzunehmenden Kurabgaben.
Was kostet die Fremdenverkehrsabgabe in Plau am See für Vermieter?
Fremdenbetten, private Vermietung: 16,32 € je Bett im Jahr, bei 4 Betten 65,28 €. Fremdenbetten, Feriendörfer und Appartements: 20,40 € je Bett im Jahr. Fremdenbetten, gewerbliche Vermietung Hotel mit Restaurant: 40,80 € je Bett im Jahr. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Plau am See die Fremdenverkehrsabgabe?
Zahlen musst du, wenn dir der Fremdenverkehr in Plau am See unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile bringt.
Was gilt für die Fremdenverkehrsabgabe sonst noch?
Bis zum 31. Mai jedes Jahres teilst du der Stadt Plau am See mit, was sie für die Berechnung braucht; gehen die Angaben nicht ein, kann die Stadt die Berechnungsgrundlage schätzen. Fällig ist die Abgabe jedes Jahr zum 1. Juli; bei Neu- und Nachveranlagung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids. Die Mindestabgabe beträgt eine halbe Vorteilseinheit. Die Satzung gilt im Stadtgebiet ohne die Ortsteile Karow und Leisten. Der Abgabesatz für eine Vorteilseinheit beträgt 20,40 € seit dem Jahr 2004; die Tabelle weist daraus die Beträge je Bett aus. Für Hotels garni druckt die Anlage 27,1993 € je Bett; das ist kein voller Centbetrag, deshalb steht dafür oben keine Zeile. Hast du mehr oder weniger Betten, als die Satzung je Vorteilseinheit ansetzt, wird anteilig gerechnet. Veranlagt wird der Zeitraum vom 15. Mai bis zum 15. September; je 31 Kalendertage stehen für ein Viertel der Jahresabgabe. Stellst du die Vermietung bis zum 15. Mai ein oder nimmst sie erst nach dem 15. September auf, entfällt die Abgabe für das laufende Jahr. Bei besonderen Verhältnissen, die deine Leistungsfähigkeit außerordentlich beeinträchtigen, kann die Abgabe auf Antrag gestundet, niedergeschlagen oder ganz oder teilweise erlassen werden. Die Stadt Plau am See setzt die Abgabe durch schriftlichen Bescheid fest.
Muss ich meine Ferienwohnung in Plau am See registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Plau am See steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 1,50 €: „für alle Personen unabhängig vom Alter pro Tag 1,50 Euro“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Plau am See (Kurabgabesatzung) vom 10.01.2019 in der Fassung der Änderung, Lesefassung der Stadt) Kinder unter 16 Jahren, 0,00 €: „2. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Plau am See (Kurabgabesatzung) vom 10.01.2019 in der Fassung der Änderung, Lesefassung der Stadt) Je Nacht: „An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Abrechnungstag, berechnet wird der Anreisetag.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Plau am See (Kurabgabesatzung) vom 10.01.2019 in der Fassung der Änderung, Lesefassung der Stadt) Fremdenverkehrsabgabe, wer zahlt: „Von allen natürlichen und juristischen Personen und Personenvereinigungen, denen in der Stadt Plau am See aus dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wird eine Fremdenverkehrsabgabe erhoben.“ (Lesefassung der Satzung der Stadt Plau am See über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 15.03.2002 nach der 2. Änderung vom 29.03.2012) Fremdenbetten, private Vermietung: „Fremdenbetten private 5 Bett 4 4 0,8 16,3200 Vermietung“ (Lesefassung der Satzung der Stadt Plau am See über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 15.03.2002 nach der 2. Änderung vom 29.03.2012) Fremdenbetten, Feriendörfer und Appartements: „Fremdenbetten 4 Bett 4 4 1 20,4000 Feriendörfer und Appartement“ (Lesefassung der Satzung der Stadt Plau am See über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 15.03.2002 nach der 2. Änderung vom 29.03.2012) Fremdenbetten, gewerbliche Vermietung Hotel mit Restaurant: „Fremdenbetten gewerbliche 2 Bett 4 4 2 40,8000 Vermietung Hotel mit Restaurant“ (Lesefassung der Satzung der Stadt Plau am See über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 15.03.2002 nach der 2. Änderung vom 29.03.2012)