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Kurabgabe in Waren (Müritz): was Gastgeber 2026 erheben.

Waren (Müritz) erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 35,00 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Hauptsaison 7 35,00 €

Alle Sätze

Kurabgabe je Person und Nacht. Hauptsaison: 1. April bis 31. Oktober; Nebensaison: 1. November bis 31. März.
Wer Hauptsaison Nebensaison
Ab 16 Jahren 2,50 € 2,00 €
Kinder unter 16 Jahren 0,00 € 0,00 €

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Waren (Müritz), Lesefassung unter Berücksichtigung der 3. Änderungssatzung (in Kraft ab 01.04.2026), gilt ab 1. April 2026, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

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Fragen zur Kurtaxe in Waren (Müritz)

Wie hoch ist die Kurtaxe in Waren (Müritz)?

Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober): 2,50 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (1. November bis 31. März): 2,00 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Waren (Müritz) Kurtaxe?

Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Waren (Müritz) von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und ihre Begleitperson, wenn im Schwerbehindertenausweis ein „B“ für ständige Begleitung eingetragen ist, zahlen nichts. und Wer in Waren arbeitet oder in Ausbildung ist, gilt nicht als ortsfremd und zahlt deshalb nichts..

Was muss ich als Gastgeber in Waren (Müritz) tun?

Wer Gäste beherbergt, meldet sie, zieht die Kurabgabe ein und führt sie an die Stadt ab; das gilt ganzjährig. Abgerechnet wird monatlich bis zum 5. des Folgemonats für den vorangegangenen Monat. Gewerbliche Vermieter ab 8 Betten übermitteln die Daten elektronisch über das Meldefachverfahren der Stadt.

Was gilt in Waren (Müritz) sonst noch?

Die Sätze gelten für Gäste mit Übernachtung; Tagesgäste ohne Unterkunft zahlen 1,50 € in der Hauptsaison und 1,00 € in der Nebensaison. In der Kurabgabe der Übernachtungsgäste steckt ein Entgelt für die Mobilitätsangebote von 0,50 € in der Hauptsaison und 0,20 € in der Nebensaison. Gäste können statt der Tagessätze eine Jahreskurabgabe von 60,00 € zahlen. Die Kurabgabe für die ganze geplante Aufenthaltsdauer ist am Anreisetag in einer Summe fällig und wird an dich als Quartiergeber gezahlt. Bei begründetem vorzeitigem Abbruch zahlst du dem Gast die zu viel gezahlte Kurabgabe zurück; der Anspruch erlischt 14 Tage nach der Abreise. Für das elektronische Meldescheinverfahren behältst du 3,5 % der abgerechneten Kurabgabe als Aufwandsentschädigung, beim Papierverfahren 2,0 %.

Muss ich meine Ferienwohnung in Waren (Müritz) registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Waren (Müritz) steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Hauptsaison, 2,50 €: „1. die eine Aufenthaltsdauer von mehr als einem Tag haben (Übernachtungsgäste): in der Hauptsaison 01.04. bis 31.10. = 2,50 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Waren (Müritz), Lesefassung unter Berücksichtigung der 3. Änderungssatzung (in Kraft ab 01.04.2026)) Kinder unter 16 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren,“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Waren (Müritz), Lesefassung unter Berücksichtigung der 3. Änderungssatzung (in Kraft ab 01.04.2026)) Erwachsene, Nebensaison, 2,00 €: „in der Nebensaison 01.11. bis 31.03. = 2,00 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Waren (Müritz), Lesefassung unter Berücksichtigung der 3. Änderungssatzung (in Kraft ab 01.04.2026)) Kinder unter 16 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren,“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Waren (Müritz), Lesefassung unter Berücksichtigung der 3. Änderungssatzung (in Kraft ab 01.04.2026)) Je Nacht: „An- und Abreisetag gelten als ein Tag, berechnet wird der Anreisetag.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Waren (Müritz), Lesefassung unter Berücksichtigung der 3. Änderungssatzung (in Kraft ab 01.04.2026))