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Kurabgabe in Rostock: was Gastgeber 2026 erheben.

Rostock erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 15. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 70,80 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumTageBetrag
Ganzjährig 8 70,80 €

An- und Abreisetag zählen beide.

Alle Sätze

Kurabgabe je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 15 Jahren 3,70 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 €
Kinder 6 bis 14 Jahre 1,45 €

Quelle: Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung), Beschluss der Bürgerschaft vom 26. März 2025, ausgefertigt am 10. April 2025, gilt ab 13. April 2025 und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Ostsee Alle Orte

Orte in der Nähe

An der Ostsee: Ahrenshoop, Binz, Boltenhagen, Dierhagen, Eckernförde, Fehmarn, Göhren, Graal-Müritz, Grömitz, Großenbrode, Heiligenhafen, Heringsdorf.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

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Fragen zur Kurtaxe in Rostock

Wie hoch ist die Kurtaxe in Rostock?

3,70 € je Erwachsenem und Aufenthaltstag.

Zahlen Kinder in Rostock Kurtaxe?

Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 14 Jahren zahlen 1,45 € und ab 15 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Rostock von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, Begleitpersonen von Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100, die laut Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind, Wer nicht zur Erholung, sondern dienstlich oder beruflich da ist (Dienstreisende, Tagungsteilnehmer), ist nicht kurabgabepflichtig und Bei Ankunft nach 20 Uhr und Abreise vor 8 Uhr im Erhebungsgebiet sind Gäste nach der GästeCard-Seite der Stadt befreit, auch wenn das nur am Anreise- oder am Abreisetag so ist..

Was muss ich als Gastgeber in Rostock tun?

Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe ein, führt sie nach dem monatlichen Bescheid ab und stellt GästeCards aus. Abgeführt wird bis zu dem Termin im monatlichen Bescheid, in der Regel 14 Tage nach dessen Bekanntgabe. Deine Gäste erfasst du im elektronischen Erfassungssystem innerhalb eines Werktages nach der Ankunft.

Was gilt in Rostock sonst noch?

Die Satzung gilt im gesamten Stadtgebiet von Rostock, nicht nur in den Ostseebädern. Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 zahlen wie Kinder von 6 bis 14 Jahren den ermäßigten Satz von 1,45 € pro Tag. In den 3,70 € ist ein Anteil von 1,45 € für den Nahverkehr enthalten, den Übernachtungsgäste mit der GästeCard nutzen. Wer eine Zweitwohnung, einen Dauerstellplatz oder einen Dauerbootsliegeplatz hat, zahlt pauschal für 28 Tage im Jahr (Jahreskurabgabe, 63,00 €, ermäßigt 42,00 €). Bei vorzeitiger Abreise oder Nichtanreise erstattest du die Kurabgabe; alternativ können Gäste bis 14 Tage nach der Abreise bei der Tourismuszentrale mit GästeCard und deiner Bestätigung die Erstattung beantragen.

Muss ich meine Ferienwohnung in Rostock registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Rostock steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 3,70 €: „für den Übernachtungsgast voll 3,70 EUR“ (Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung), Beschluss der Bürgerschaft vom 26. März 2025, ausgefertigt am 10. April 2025) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „Von der Zahlung der Kurabgabe sind befreit: 1. Kinder bis einschließlich 5 Jahre,“ (Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung), Beschluss der Bürgerschaft vom 26. März 2025, ausgefertigt am 10. April 2025) Kinder 6 bis 14 Jahre, 1,45 €: „Kinder 6-14 Jahre inklusive Mobilitätsangebot (ÖPNV-Nutzung) *1,45 € pro Person/Tag“ (Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde, Übersicht und Erläuterung zu den Kategorien (Gastgeberbereich, Stand März 2026)) Zählweise: „Warum muss ich bei 4 Übernachtungen, 5 Tage Kurabgabe bezahlen? Die Regelung des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 07.04.2021 (3 B 2164/20 HGW), wonach Ankunfts- und Abreisetage zusammen als ein Tag gelten, widerspricht dem Grundsatz der Abgabengerechtigkeit und benachteiligt Tagesgäste.“ (Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Die GästeCard für Rostock, Fragen und Antworten (Stand 14.04.2026))