Gästebeitrag in Varel (Dangast): was Gastgeber 2026 erheben.
Varel (Dangast) erhebt von Übernachtungsgästen einen Gästebeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 70,00 € Gästebeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 7 | 70,00 € |
Die fünfte und jede weitere Person einer Familie zahlt nichts, wobei zuerst die jüngsten Familienmitglieder befreit werden. Der Rechner nimmt an, dass alle zu einer Familie gehören.
Alle Sätze
| Wer | Hauptsaison | Übrige Zeit |
|---|---|---|
| Ab 16 Jahren | 4,00 € | 2,00 € |
| Kinder unter 4 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
| Kinder 4 bis 15 Jahre | 2,00 € | 1,00 € |
| Wer | Hauptsaison | Übrige Zeit |
|---|---|---|
| Ab 16 Jahren | 3,50 € | 1,80 € |
| Kinder unter 4 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
| Kinder 4 bis 15 Jahre | 1,80 € | 0,90 € |
Quelle: Satzung der Stadt Varel über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) vom 17.03.2021 in der Fassung der 4. Änderung vom 25.09.2025, in Kraft seit 01.01.2026, gilt ab 1. Januar 2026 und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Nordsee Alle Orte
Tourismusbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Varel (Dangast) als Vermieter selbst einen Tourismusbeitrag: Ferienwohnungen und sonstige Beherbergung von Gästen, Zone 1 (Ortsteil Dangast), 1,26 % des Jahresumsatzes. Zone 1 ist der Ortsteil Dangast, Zone 2 das übrige Stadtgebiet; die Vorteilssätze unterscheiden sich nach der Zone.
Für deine Vermietung zahlst du 252,00 € Tourismusbeitrag im Jahr.
1,26 % des Jahresumsatzes.
Zone 1 ist der Ortsteil Dangast, Zone 2 das übrige Stadtgebiet; die Vorteilssätze unterscheiden sich nach der Zone.
Es zählt der steuerbare Umsatz des vorvergangenen Jahres; bei fehlender Umsatzsteuerpflicht zählen die Bruttoeinnahmen.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Ferienwohnungen und sonstige Beherbergung von Gästen, Zone 1 (Ortsteil Dangast) | 1,26 % des Jahresumsatzes |
| Ferienwohnungen und sonstige Beherbergung von Gästen, Zone 2 (übriges Stadtgebiet) | 1,197 % des Jahresumsatzes |
| Hotel garni, Gasthof oder Pension mit Frühstück, Zone 1 (Ortsteil Dangast) | 0,479 % des Jahresumsatzes |
| Hotel garni, Gasthof oder Pension mit Frühstück, Zone 2 (übriges Stadtgebiet) | 0,378 % des Jahresumsatzes |
| Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension, Zone 1 (Ortsteil Dangast) | 0,359 % des Jahresumsatzes |
| Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension, Zone 2 (übriges Stadtgebiet) | 0,283 % des Jahresumsatzes |
| Camping- und Zeltplatz (in beiden Zonen derselbe Satz) | 0,599 % des Jahresumsatzes |
| Jugendherberge (in beiden Zonen derselbe Satz) | 0,06 % des Jahresumsatzes |
| Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken- und Kinderheim, Sanatorium, Kurklinik (in beiden Zonen derselbe Satz) | 0,252 % des Jahresumsatzes |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Orte in der Nähe
An der Nordsee: Baltrum, Borkum, Büsum, Butjadingen, Cuxhaven, Dornum, Esens, Friedrichskoog, Helgoland, Hörnum (Sylt), Juist, Kampen (Sylt).
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Gästebeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
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Fragen zur Kurtaxe in Varel (Dangast)
Wie hoch ist die Kurtaxe in Varel (Dangast)?
Bezirk I (Dangast) (Bezirk I ist der Ortsteil Dangast): Hauptsaison (15. März bis 31. Oktober): 4,00 € je Erwachsenem und Nacht; Übrige Zeit (1. November bis 31. Dezember und 1. Januar bis 14. März): 2,00 € je Erwachsenem und Nacht. Bezirk II (Varel und übrige Ortsteile) (Bezirk II sind die übrigen Ortsteile und das Stadtgebiet, also auch die Stadt Varel): Hauptsaison (15. März bis 31. Oktober): 3,50 € je Erwachsenem und Nacht; Übrige Zeit (1. November bis 31. Dezember und 1. Januar bis 14. März): 1,80 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Varel (Dangast) Kurtaxe?
Bezirk I (Dangast): Kinder unter 4 Jahren zahlen nichts, Kinder von 4 bis 15 Jahren zahlen 2,00 € (Hauptsaison) und 1,00 € (Übrige Zeit) und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Bezirk II (Varel und übrige Ortsteile): Kinder unter 4 Jahren zahlen nichts, Kinder von 4 bis 15 Jahren zahlen 1,80 € (Hauptsaison) und 0,90 € (Übrige Zeit) und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Varel (Dangast) von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Wer nur zur Berufsausübung oder Ausbildung in Varel ist, zahlt nichts. und Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind, zahlen nichts..
Was muss ich als Gastgeber in Varel (Dangast) tun?
Wer Gäste beherbergt, meldet sie beim Tourismus-Service, zieht den Gästebeitrag ein und stellt innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft die Gästekarte (Nordsee-ServiceCard) aus; du haftest für die vollständige Einziehung. Die eingezogenen Gästebeiträge rechnest du monatlich mit dem Tourismus-Service ab. Jeden Gast meldest du innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft beim Tourismus-Service, mit dem Meldevordruck Nordsee-ServiceCard.
Was gilt in Varel (Dangast) sonst noch?
Hauptsaison ist vom 15. März bis 31. Oktober, die übrige Zeit gilt vom 1. Januar bis 14. März und vom 1. November bis 31. Dezember. Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 zahlen nur die Hälfte. Die Beiträge enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Zweitwohnungsinhaber und Mieter eines Saison-Campingstellplatzes zahlen den Jahresgästebeitrag statt des Tagessatzes. Du legst die Satzung in den vermieteten Räumen gut sichtbar aus.
Was kostet der Tourismusbeitrag in Varel (Dangast) für Vermieter?
Ferienwohnungen und sonstige Beherbergung von Gästen, Zone 1 (Ortsteil Dangast): 1,26 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 20 % Gewinnsatz × 6,3 % Abgabesatz). Ferienwohnungen und sonstige Beherbergung von Gästen, Zone 2 (übriges Stadtgebiet): 1,197 % des Jahresumsatzes (95 % Vorteilssatz × 20 % Gewinnsatz × 6,3 % Abgabesatz). Hotel garni, Gasthof oder Pension mit Frühstück, Zone 1 (Ortsteil Dangast): 0,479 % des Jahresumsatzes (95 % Vorteilssatz × 8 % Gewinnsatz × 6,3 % Abgabesatz). Hotel garni, Gasthof oder Pension mit Frühstück, Zone 2 (übriges Stadtgebiet): 0,378 % des Jahresumsatzes (75 % Vorteilssatz × 8 % Gewinnsatz × 6,3 % Abgabesatz). Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension, Zone 1 (Ortsteil Dangast): 0,359 % des Jahresumsatzes (95 % Vorteilssatz × 6 % Gewinnsatz × 6,3 % Abgabesatz). Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension, Zone 2 (übriges Stadtgebiet): 0,283 % des Jahresumsatzes (75 % Vorteilssatz × 6 % Gewinnsatz × 6,3 % Abgabesatz). Camping- und Zeltplatz (in beiden Zonen derselbe Satz): 0,599 % des Jahresumsatzes (95 % Vorteilssatz × 10 % Gewinnsatz × 6,3 % Abgabesatz). Jugendherberge (in beiden Zonen derselbe Satz): 0,06 % des Jahresumsatzes (95 % Vorteilssatz × 1 % Gewinnsatz × 6,3 % Abgabesatz). Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken- und Kinderheim, Sanatorium, Kurklinik (in beiden Zonen derselbe Satz): 0,252 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 4 % Gewinnsatz × 6,3 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Varel (Dangast) den Tourismusbeitrag?
Zahlen musst du als selbstständig tätige Person oder als Unternehmen, wenn dir der Tourismus in Varel unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt.
Was gilt für den Tourismusbeitrag sonst noch?
Bis zum 30. Juni des Erhebungsjahres teilst du der Stadt die Angaben zur Berechnung mit und belegst sie; gilt wegen fehlendem Umsatz im vorvergangenen Jahr der Umsatz des Erhebungsjahres, ist es der 30. Juni des Folgejahres. Der Beitrag und jede Vorausleistung sind einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Zone 1 ist der Ortsteil Dangast, Zone 2 das übrige Stadtgebiet; die Vorteilssätze unterscheiden sich nach der Zone. Es zählt der steuerbare Umsatz des vorvergangenen Jahres; bei fehlender Umsatzsteuerpflicht zählen die Bruttoeinnahmen. Gibt es für das vorvergangene Jahr keinen oder keinen ganzjährigen Umsatz, zählt der Umsatz des Erhebungsjahres. Die Beitragsschuld entsteht zum 1. September des Erhebungsjahres. Deine beitragspflichtige Tätigkeit zeigst du der Stadt innerhalb eines Monats nach dem Beginn an. Die Stadt kann schon im laufenden Jahr Vorausleistungen bis zur voraussichtlichen Höhe des Beitrags erheben. Übst du mehrere verschiedenartige selbstständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede gesondert berechnet oder geschätzt. Endet deine Tätigkeit im Lauf eines Jahres, erstattet die Stadt für jeden vollen Monat ohne Beitragspflicht ein Zwölftel; eine saisonale Pause zählt nicht als Ende.
Muss ich meine Ferienwohnung in Varel (Dangast) registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Varel (Dangast) steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Bezirk I (Dangast), Gebiet: „Bezirk I: Ortsteil Dangast“ (Satzung der Stadt Varel über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) vom 17.03.2021 in der Fassung der 4. Änderung vom 25.09.2025, in Kraft seit 01.01.2026) Erwachsene, Bezirk I (Dangast), Hauptsaison, 4,00 €: „für Personen ab 16 Zone I 4,00 € 2,00 € Jahre Zone II 3,50 € 1,80 €“ (Satzung der Stadt Varel über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) vom 17.03.2021 in der Fassung der 4. Änderung vom 25.09.2025, in Kraft seit 01.01.2026) Kinder unter 4 Jahren, Bezirk I (Dangast), Hauptsaison, 0,00 €: „1. Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres,“ (Satzung der Stadt Varel über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) vom 17.03.2021 in der Fassung der 4. Änderung vom 25.09.2025, in Kraft seit 01.01.2026) Kinder 4 bis 15 Jahre, Bezirk I (Dangast), Hauptsaison, 2,00 €: „Kinder ab 4 Jahre Zone I 2,00 € 1,00 € bis einschl. 15 Jahre Zone II 1,80 € 0,90 €“ (Satzung der Stadt Varel über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) vom 17.03.2021 in der Fassung der 4. Änderung vom 25.09.2025, in Kraft seit 01.01.2026) Erwachsene, Bezirk I (Dangast), Übrige Zeit, 2,00 €: „für Personen ab 16 Zone I 4,00 € 2,00 € Jahre Zone II 3,50 € 1,80 €“ (Satzung der Stadt Varel über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) vom 17.03.2021 in der Fassung der 4. Änderung vom 25.09.2025, in Kraft seit 01.01.2026) Kinder unter 4 Jahren, Bezirk I (Dangast), Übrige Zeit, 0,00 €: „1. Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres,“ (Satzung der Stadt Varel über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) vom 17.03.2021 in der Fassung der 4. Änderung vom 25.09.2025, in Kraft seit 01.01.2026) Kinder 4 bis 15 Jahre, Bezirk I (Dangast), Übrige Zeit, 1,00 €: „Kinder ab 4 Jahre Zone I 2,00 € 1,00 € bis einschl. 15 Jahre Zone II 1,80 € 0,90 €“ (Satzung der Stadt Varel über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) vom 17.03.2021 in der Fassung der 4. Änderung vom 25.09.2025, in Kraft seit 01.01.2026) Bezirk II (Varel und übrige Ortsteile), Gebiet: „Bezirk II: übrige Ortsteile und Stadtgebiet“ (Satzung der Stadt Varel über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) vom 17.03.2021 in der Fassung der 4. Änderung vom 25.09.2025, in Kraft seit 01.01.2026) Erwachsene, Bezirk II (Varel und übrige Ortsteile), Hauptsaison, 3,50 €: „für Personen ab 16 Zone I 4,00 € 2,00 € Jahre Zone II 3,50 € 1,80 €“ (Satzung der Stadt Varel über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) vom 17.03.2021 in der Fassung der 4. Änderung vom 25.09.2025, in Kraft seit 01.01.2026) Kinder unter 4 Jahren, Bezirk II (Varel und übrige Ortsteile), Hauptsaison, 0,00 €: „1. Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres,“ (Satzung der Stadt Varel über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) vom 17.03.2021 in der Fassung der 4. Änderung vom 25.09.2025, in Kraft seit 01.01.2026) Kinder 4 bis 15 Jahre, Bezirk II (Varel und übrige Ortsteile), Hauptsaison, 1,80 €: „Kinder ab 4 Jahre Zone I 2,00 € 1,00 € bis einschl. 15 Jahre Zone II 1,80 € 0,90 €“ (Satzung der Stadt Varel über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) vom 17.03.2021 in der Fassung der 4. Änderung vom 25.09.2025, in Kraft seit 01.01.2026) Erwachsene, Bezirk II (Varel und übrige Ortsteile), Übrige Zeit, 1,80 €: „für Personen ab 16 Zone I 4,00 € 2,00 € Jahre Zone II 3,50 € 1,80 €“ (Satzung der Stadt Varel über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) vom 17.03.2021 in der Fassung der 4. Änderung vom 25.09.2025, in Kraft seit 01.01.2026) Kinder unter 4 Jahren, Bezirk II (Varel und übrige Ortsteile), Übrige Zeit, 0,00 €: „1. Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres,“ (Satzung der Stadt Varel über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) vom 17.03.2021 in der Fassung der 4. Änderung vom 25.09.2025, in Kraft seit 01.01.2026) Kinder 4 bis 15 Jahre, Bezirk II (Varel und übrige Ortsteile), Übrige Zeit, 0,90 €: „Kinder ab 4 Jahre Zone I 2,00 € 1,00 € bis einschl. 15 Jahre Zone II 1,80 € 0,90 €“ (Satzung der Stadt Varel über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) vom 17.03.2021 in der Fassung der 4. Änderung vom 25.09.2025, in Kraft seit 01.01.2026) Je Nacht: „der Gästebeitrag wird je Übernachtung gerechnet.“ (Schriftliche Auskunft des Tourismus-Service Dangast, 15. Oktober 2026) Tourismusbeitrag, wer zahlt: „Beitragspflichtig sind alle selbständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen durch den Tourismus in der Stadt Varel unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden.“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Varel (Tourismusbeitragssatzung) vom 13.12.2017, Lesefassung der Stadt Varel (Ortsrecht 9/04); die Lesefassung nennt weder einen Stand noch spätere Änderungen) Ferienwohnungen und sonstige Beherbergung von Gästen, Zone 1 (Ortsteil Dangast): „1.04.1 Vermieter/-innen von Ferienwohnungen und sonstige Personen und Unternehmen, die Kurgäste, Erholungssuchende oder Touristen gegen Entgelt beherbergen 20 100 95“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Varel (Tourismusbeitragssatzung) vom 13.12.2017, Lesefassung der Stadt Varel (Ortsrecht 9/04); die Lesefassung nennt weder einen Stand noch spätere Änderungen) Vorteilssatz, Ferienwohnungen und sonstige Beherbergung von Gästen, Zone 1 (Ortsteil Dangast): „1.04.1 Vermieter/-innen von Ferienwohnungen und sonstige Personen und Unternehmen, die Kurgäste, Erholungssuchende oder Touristen gegen Entgelt beherbergen 20 100 95“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Varel (Tourismusbeitragssatzung) vom 13.12.2017, Lesefassung der Stadt Varel (Ortsrecht 9/04); die Lesefassung nennt weder einen Stand noch spätere Änderungen) Ferienwohnungen und sonstige Beherbergung von Gästen, Zone 2 (übriges Stadtgebiet): „1.04.1 Vermieter/-innen von Ferienwohnungen und sonstige Personen und Unternehmen, die Kurgäste, Erholungssuchende oder Touristen gegen Entgelt beherbergen 20 100 95“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Varel (Tourismusbeitragssatzung) vom 13.12.2017, Lesefassung der Stadt Varel (Ortsrecht 9/04); die Lesefassung nennt weder einen Stand noch spätere Änderungen) Vorteilssatz, Ferienwohnungen und sonstige Beherbergung von Gästen, Zone 2 (übriges Stadtgebiet): „1.04.1 Vermieter/-innen von Ferienwohnungen und sonstige Personen und Unternehmen, die Kurgäste, Erholungssuchende oder Touristen gegen Entgelt beherbergen 20 100 95“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Varel (Tourismusbeitragssatzung) vom 13.12.2017, Lesefassung der Stadt Varel (Ortsrecht 9/04); die Lesefassung nennt weder einen Stand noch spätere Änderungen) Hotel garni, Gasthof oder Pension mit Frühstück, Zone 1 (Ortsteil Dangast): „1.02.1 Inhaber/-innen von Hotels Garni, Gasthöfen und Pensionen mit Frühstück 8 95 75“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Varel (Tourismusbeitragssatzung) vom 13.12.2017, Lesefassung der Stadt Varel (Ortsrecht 9/04); die Lesefassung nennt weder einen Stand noch spätere Änderungen) Vorteilssatz, Hotel garni, Gasthof oder Pension mit Frühstück, Zone 1 (Ortsteil Dangast): „1.02.1 Inhaber/-innen von Hotels Garni, Gasthöfen und Pensionen mit Frühstück 8 95 75“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Varel (Tourismusbeitragssatzung) vom 13.12.2017, Lesefassung der Stadt Varel (Ortsrecht 9/04); die Lesefassung nennt weder einen Stand noch spätere Änderungen) Hotel garni, Gasthof oder Pension mit Frühstück, Zone 2 (übriges Stadtgebiet): „1.02.1 Inhaber/-innen von Hotels Garni, Gasthöfen und Pensionen mit Frühstück 8 95 75“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Varel (Tourismusbeitragssatzung) vom 13.12.2017, Lesefassung der Stadt Varel (Ortsrecht 9/04); die Lesefassung nennt weder einen Stand noch spätere Änderungen) Vorteilssatz, Hotel garni, Gasthof oder Pension mit Frühstück, Zone 2 (übriges Stadtgebiet): „1.02.1 Inhaber/-innen von Hotels Garni, Gasthöfen und Pensionen mit Frühstück 8 95 75“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Varel (Tourismusbeitragssatzung) vom 13.12.2017, Lesefassung der Stadt Varel (Ortsrecht 9/04); die Lesefassung nennt weder einen Stand noch spätere Änderungen) Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension, Zone 1 (Ortsteil Dangast): „1.01.1 Inhaber/-innen von Hotels, Gasthöfen und Pensionen mit Halb- und Vollpension 6 95 75“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Varel (Tourismusbeitragssatzung) vom 13.12.2017, Lesefassung der Stadt Varel (Ortsrecht 9/04); die Lesefassung nennt weder einen Stand noch spätere Änderungen) Vorteilssatz, Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension, Zone 1 (Ortsteil Dangast): „1.01.1 Inhaber/-innen von Hotels, Gasthöfen und Pensionen mit Halb- und Vollpension 6 95 75“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Varel (Tourismusbeitragssatzung) vom 13.12.2017, Lesefassung der Stadt Varel (Ortsrecht 9/04); die Lesefassung nennt weder einen Stand noch spätere Änderungen) Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension, Zone 2 (übriges Stadtgebiet): „1.01.1 Inhaber/-innen von Hotels, Gasthöfen und Pensionen mit Halb- und Vollpension 6 95 75“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Varel (Tourismusbeitragssatzung) vom 13.12.2017, Lesefassung der Stadt Varel (Ortsrecht 9/04); die Lesefassung nennt weder einen Stand noch spätere Änderungen) Vorteilssatz, Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension, Zone 2 (übriges Stadtgebiet): „1.01.1 Inhaber/-innen von Hotels, Gasthöfen und Pensionen mit Halb- und Vollpension 6 95 75“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Varel (Tourismusbeitragssatzung) vom 13.12.2017, Lesefassung der Stadt Varel (Ortsrecht 9/04); die Lesefassung nennt weder einen Stand noch spätere Änderungen) Camping- und Zeltplatz (in beiden Zonen derselbe Satz): „1.06.1 Inhaber/-innen von Camping- und Zeltplätzen 10 95 95“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Varel (Tourismusbeitragssatzung) vom 13.12.2017, Lesefassung der Stadt Varel (Ortsrecht 9/04); die Lesefassung nennt weder einen Stand noch spätere Änderungen) Vorteilssatz, Camping- und Zeltplatz (in beiden Zonen derselbe Satz): „1.06.1 Inhaber/-innen von Camping- und Zeltplätzen 10 95 95“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Varel (Tourismusbeitragssatzung) vom 13.12.2017, Lesefassung der Stadt Varel (Ortsrecht 9/04); die Lesefassung nennt weder einen Stand noch spätere Änderungen) Jugendherberge (in beiden Zonen derselbe Satz): „1.05.1 Inhaber/-innen von Jugendherbergen 1 95 95“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Varel (Tourismusbeitragssatzung) vom 13.12.2017, Lesefassung der Stadt Varel (Ortsrecht 9/04); die Lesefassung nennt weder einen Stand noch spätere Änderungen) Vorteilssatz, Jugendherberge (in beiden Zonen derselbe Satz): „1.05.1 Inhaber/-innen von Jugendherbergen 1 95 95“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Varel (Tourismusbeitragssatzung) vom 13.12.2017, Lesefassung der Stadt Varel (Ortsrecht 9/04); die Lesefassung nennt weder einen Stand noch spätere Änderungen) Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken- und Kinderheim, Sanatorium, Kurklinik (in beiden Zonen derselbe Satz): „1.03.1 Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken- und Kinderheime, Sanatorien, Kurkliniken 4 100 100“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Varel (Tourismusbeitragssatzung) vom 13.12.2017, Lesefassung der Stadt Varel (Ortsrecht 9/04); die Lesefassung nennt weder einen Stand noch spätere Änderungen) Vorteilssatz, Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken- und Kinderheim, Sanatorium, Kurklinik (in beiden Zonen derselbe Satz): „1.03.1 Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken- und Kinderheime, Sanatorien, Kurkliniken 4 100 100“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Varel (Tourismusbeitragssatzung) vom 13.12.2017, Lesefassung der Stadt Varel (Ortsrecht 9/04); die Lesefassung nennt weder einen Stand noch spätere Änderungen) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt 6,30 v. H.“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Varel (Tourismusbeitragssatzung) vom 13.12.2017, Lesefassung der Stadt Varel (Ortsrecht 9/04); die Lesefassung nennt weder einen Stand noch spätere Änderungen) Umsatz: „Der Vorteil richtet sich nach dem steuerbaren Umsatz i. S. des § 1 des Umsatzsteuergesetzes. Maßgebend ist der Umsatz des vorvergangenen Jahres.“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Varel (Tourismusbeitragssatzung) vom 13.12.2017, Lesefassung der Stadt Varel (Ortsrecht 9/04); die Lesefassung nennt weder einen Stand noch spätere Änderungen)